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Wir stehen für Tierschutz. Wir treten für die Rechte von Tieren ein.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz Saar setzt sich dafür ein, Tiere als Mitgeschöpfe wahrzunehmen, deren Leben und Wohlbefinden unantastbar und schützenswert sind. Leitgedanke unserer Arbeit ist es, Leiden und Schäden von Tieren abzuhalten und ihnen ein Leben frei von Ausbeutung und vermeidbarem Schmerz zu ermöglichen. Diese Grundsätze bilden die Maxime linker Tierschutzpolitik, für deren Umsetzung wir uns im Saarland aktiv und entschieden einsetzen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz Saar ist ein landesweiter Zusammenschluss, der der Partei Die Linke im Saarland nahesteht und dort offiziell anerkannt ist. In ihr engagieren sich sowohl Parteimitglieder als auch parteilose Tierschützer, die sich gemeinsam für eine Verbesserung des Tierschutzes im Saarland einsetzen. Die LAG wurde 2015 gegründet und anerkannt und bündelt seitdem die Aktivitäten der bereits zuvor bestehenden Tierschutz-Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene.
Wir unterstützen in tierschutzpolitischen Fragen und fördern die aktive Behandlung tierschutzrelevanter Themen in unseren Kreis-AGs. Eine zentrale Aufgabe der LAG besteht darin, Impulse zur Weiterentwicklung der Positionen und Programme im Bereich Tierschutz zu geben und deren Umsetzung voranzutreiben. Zudem informieren wir die Öffentlichkeit über unsere tierschutzpolitischen Positionen und Forderungen und setzen uns dafür ein, den Tierschutzgedanken stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Dies erreichen wir durch Medienarbeit, Fachvorträge, Diskussionsveranstaltungen sowie durch die Durchführung und Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Aktionen. Die LAG Tierschutz versteht sich als Ansprechpartner für alle im Tierschutz engagierten Bürger und Organisationen, um deren Anliegen und Forderungen in die politische Arbeit einzubringen.
IIm III. und IV. Quartal unternahm die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz Saar mehrere Exkursionen und sammelte dabei zahlreiche wertvolle Eindrücke. Die Besuche der Tierheime in Dillingen, Homburg, am Linxbachhof und in Saarbrücken ermöglichten direkte Einblicke in die tägliche Arbeit vor Ort. In fast allen Einrichtungen wurden Modernisierungen bereits abgeschlossen oder befinden sich derzeit in der Umsetzung. Die Ehrenamtlichen arbeiten mit großem Engagement, stehen jedoch angesichts knapper finanzieller Mittel und begrenzter Aufnahmekapazitäten stark unter Druck. Besonders positiv fällt die durchweg gute medizinische Versorgung der Tiere auf.
Ein besonders interessanter Termin war der Besuch des Wildparks Wadgassen. Dort konnten die Haltungsbedingungen verschiedener europäischer Vogelarten genauer begutachtet werden. Die Tiere zeigten ein ruhiges und gesundes Verhalten, und die Volieren sind großzügig gestaltet. In der Wildparkhütte lud die Kreisarbeitsgemeinschaft Saarlouis anschließend zu einem kleinen Umtrunk ein, wobei es thematisch um die dort zu erwerbenden „Wildprodukte mit Fleischwaren direkt aus dem Wildparkbestand“ ging. Schlachtung ist kein erfreuliches Thema, aber dadurch wurde der vorkommende Export verkaufter Tiere nach Frankreich zur Halal-Schlachtung schon vor vielen Jahren wirkungsvoll unterbunden.
Darüber hinaus beteiligte sich die LAG in Neunkirchen und Saarlouis mit Informationsmaterial und Ständen an der Aktion gegen das Abtrennen von Froschschenkeln, die auf das Leid der Tiere und die ökologischen Folgen des internationalen Handels aufmerksam macht. In den Online-Meetings kamen Fachleute zu Themen wie Wolfsbejagung, Halal-Schlachtung und Blauzungenkrankheit zu Wort. Beim Stammtisch am Limbacher Weiher tauschte man sich über die Gefahr für Wildvögel durch den Vogelgrippe-Erreger aus und plante gemeinsame Besuche zweier Weihnachtsaktionen der Tierheime.
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Kontaktmöglichkeit besteht via E-Mail an info@dielinke-tierschutz.de.

 

 

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Tierversuche verbieten - Alternativen fördern.

Die Schwerpunkte der Tierversuche im Saarland liegen vor allem in der experimentellen Chirurgie sowie bei Arzneimitteltests im Rahmen der medizinisch-pharmazeutischen Forschung. Nach aktuellen Angaben wurden im Jahr 2022 mehr als 53.000 Tiere zu Versuchszwecken oder zur Organ- und Gewebeentnahme eingesetzt. Tierversuche sind dabei für die betroffenen Tiere schwere Eingriffe, die oft mit erheblichem Stress, Leiden oder Schmerzen verbunden sind. In Versuchslaboren werden sie zu reinen Forschungsobjekten reduziert, während Fragen nach ihrem Recht auf Leben und Wohlbefinden kaum eine Rolle spielen. Gleichzeitig ist die Übertragbarkeit vieler Tierversuchsergebnisse auf den Menschen wissenschaftlich umstritten, und auch ihre medizinische Relevanz steht zunehmend in der Kritik. Dennoch ist es der saarländischen Landesregierung bislang nicht gelungen, Tierversuche wirksam einzudämmen oder alternative Methoden in angemessenem Umfang zu fördern.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz setzt sich daher für eine deutliche Einschränkung von Tierversuchen ein und fordert eine konsequente Förderung sowie Weiterentwicklung tierversuchsfreier Alternativmethoden. Ziel ist ein langfristiges Konzept, das den vollständigen Verzicht auf Versuchstiere in der wissenschaftlichen Forschung anstrebt und gleichzeitig die strukturellen Voraussetzungen schafft, um tierfreie Methoden breit zu etablieren. Dazu zählen die gezielte Umverteilung von Forschungsmitteln zugunsten moderner Ersatzverfahren, der Ausbau der Lehre und Forschung im Bereich einer tierverbrauchsfreien Wissenschaft sowie die Einrichtung entsprechender Studiengänge, Lehrstühle und Professuren.
Zusätzlich fordert die LAG, moderne Alternativmethoden bei Sektionsübungen verpflichtend einzusetzen und die Zulassung von Tierversuchen nach einheitlichen ethischen Kriterien zu prüfen. Ebenso soll sichergestellt werden, dass Tierversuche in der Aus-, Fort- und Weiterbildung künftig grundsätzlich genehmigungspflichtig sind und durch geeignete Kontrollmaßnahmen ihre Zahl stetig reduziert wird. Ziel all dieser Maßnahmen ist eine Wissenschaft, die ohne das Leid von Tieren auskommt und wissenschaftlich zugleich auf einer modernen, ethisch vertretbaren Grundlage arbeitet.

 

 

Kein Tier ist eine Zirkusnummer. Kein Tier ist ein Karussell.

Eine tiergerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus grundsätzlich nicht möglich. Die Enge der Käfige, die häufigen Transporte und der natürliche Bewegungsdrang der Tiere stehen im völligen Widerspruch zu ihren artspezifischen Bedürfnissen. Die fehlenden Rückzugsmöglichkeiten sowie der Lärm und die ständige Unruhe führen bei vielen Tieren zu dauerhaftem Stress. Hinzu kommen tierschutzwidrige Dressurmethoden, die darauf abzielen, Tiere zu unnatürlichen Kunststücken zu zwingen. In freier Wildbahn macht kein Elefant freiwillig einen Kopfstand, und keine Großkatze springt durch einen brennenden Reifen. Die Haltung und Vorführung von Wildtieren zur bloßen Unterhaltung ist ein klarer Verstoß gegen den Tierschutzgedanken des Grundgesetzes. Fachorganisationen wie die Bundestierärztekammer sowie ein großer Teil der Bevölkerung – rund 82 Prozent aller Deutschen – sprechen sich seit Jahren für ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus aus. Zahlreiche EU-Staaten, darunter Belgien, Österreich und Griechenland, haben bereits klare gesetzliche Verbote eingeführt. Dennoch ist es weder der Bundesregierung noch der saarländischen Landesregierung gelungen, das Leiden der Wildtiere in mobilen Zirkussen wirksam einzudämmen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz fordert daher ein generelles Verbot der Wildtierhaltung bei allen mobilen Schaustellern und sieht im Saarland keine Grundlage mehr für die Erteilung von Standplatzgenehmigungen auf kommunalen Flächen.
Mit gleicher Konsequenz setzt sich die LAG gegen sogenannte Ponykarussells ein, die auf einigen Jahr- und Weihnachtsmärkten weiterhin betrieben werden. Dort müssen Ponys oft stundenlang im Kreis laufen, obwohl ihre Wirbelsäule und ihre Gliedmaßen für solche monotone Dauerbelastungen nicht ausgelegt sind. Häufige Folgen sind schmerzhafte Gelenk- und Wirbelschäden. Zusätzlich belasten unpassendes Zaumzeug, enge Anbindevorrichtungen und der hohe Lärmpegel angrenzender Fahrgeschäfte die sensiblen Tiere. Das monotone im-Kreis-Laufen über viele Stunden hinweg führt zu erheblichem Stress und deutlichen Verhaltensstörungen. Solche Praktiken sind nicht nur altmodische Folklore, sondern schlicht Tierquälerei, die allein dem Profit dient. Die LAG setzt sich deshalb entschieden dafür ein, Ponykarussells im Saarland vollständig zu unterbinden und das Leid dieser Tiere dauerhaft zu beenden.

 

 

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen.

Im Saarland gilt seit dem 21. Januar 2021 eine landesweite Katzenschutzverordnung, die in definierten Gebieten eine Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang vorschreibt. Etwa 2 Millionen herrenlose Katzen leben nach Schätzungen in Deutschland ohne ausreichende Fürsorge – oft unter Bedingungen, die Mangelernährung, Krankheit und unversorgte Verletzungen zur Folge haben. Die unkontrollierte Vermehrung insbesondere von Freigängerkatzen und verwilderten Hauskatzen trägt erheblich zu diesem Tierleid bei. Im Saarland wurden im vergangenen Jahr 866 verwilderte Katzen eingefangen und kastriert – ein Zuwachs von rund 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Tierschutzorganisationen fordern daher eine konsequente Ausweitung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen sowie eine systematische finanzielle Unterstützung durch Land und Kommunen, um das Leid der Katzen wirksam einzudämmen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz fordert eine entsprechende Verordnung für das Saarland, die nicht nur die Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung regelt, sondern auch die erforderliche staatliche Förderung der Durchführung vorsieht. Ziel ist es, langfristig das Tierleid durch unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, die Freigängerkatzenpopulation besser zu kontrollieren und somit sowohl Mensch als auch Tier und Artenvielfalt im Saarland nachhaltig zu schützen.

 

 

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Wildunfälle reduzieren.

Im Saarland ereigneten sich in den letzten fünf Jahren rund 21.000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren – mit steigender Tendenz. Solche Wildunfälle lassen sich nicht vollständig vermeiden, doch es existieren effektive Maßnahmen, um ihre Häufigkeit und die damit verbundenen Risiken deutlich zu verringern. Dazu zählen unter anderem der gezielte Ausbau von Schutzzäunen entlang stark frequentierter Wildwechselstrecken sowie das Anbringen von Reflektoren und Wildwarnsystemen, die das Überqueren von Straßen für Tiere sichtbarer und damit sicherer machen. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, in besonders gefährdeten Wildwechsel-Bereichen der Landesstraßen ein angepasstes Tempolimit von 60 bis 70 km/h einzuführen und dessen Wirksamkeit zu prüfen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz fordert deshalb, diese Vorschläge auf Landes- und Kommunalebene konsequent umzusetzen – zum Schutz von Mensch und Tier im Saarland.

 

 

 

 

Tierheime müssen kostendeckend finanziert werden.

Die Situation der Tierheime im Saarland ist seit Jahren finanziell äußerst angespannt. Steigende Energie- und Betriebskosten, höhere Ausgaben für tierärztliche Behandlungen sowie die kontinuierlich wachsenden Kosten für Medikamente belasten die Einrichtungen erheblich. Hinzu kommt, dass vielerorts finanzielle Mittel fehlen, um ausreichend qualifiziertes Personal einzustellen und damit eine fachgerechte Versorgung der Tiere sicherzustellen. Ohne eine strukturell gesicherte Finanzierung geraten die Tierheime an ihre organisatorischen und wirtschaftlichen Grenzen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutz fordert deshalb eine klare und verbindliche gesetzliche Regelung auf Landesebene, die die dauerhafte Finanzierung und angemessene Ausstattung der Tierheime sicherstellt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Einrichtungen ihrer wichtigen Aufgabe im Tierschutz dauerhaft nachkommen können.

 

 

Neuregelung der Heimtierhaltung

Nach aktuellen Eurostat-Auswertungen werden jährlich rund 200.000 Reptilien aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland importiert. Die tatsächliche Zahl importierter exotischer Tiere liegt vermutlich höher. Studien wie EXOPET zeigen, dass viele Tiere bereits beim Fang und Transport erheblich leiden und dass eine artgerechte Haltung in Privathaushalten oft nicht gelingt. Auffangstationen melden regelmäßig Tiere mit schweren Haltungsschäden.
Deutschland verfügt zwar über artenschutzrechtliche Regelungen, doch ein bundesweit einheitliches Gesetz zur privaten Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere fehlt. Die unterschiedlichen Vorschriften der Länder führen dazu, dass weder Bevölkerung noch heimische Tierwelt ausreichend geschützt sind.
Eine bundesweite Neuregelung der Heimtierhaltung ist daher dringend geboten. Sie muss das Tierwohl, den Schutz der Bürger und den Artenschutz in den Mittelpunkt stellen und den Wildtierhandel wirksam begrenzen.
Die LAG fordert ein Import- und Haltungsverbot für giftige und für Mensch oder Umwelt gefährliche Tiere in Privathand. Ausgenommen wären zoologische Einrichtungen mit nachweislich artgerechter Haltung. Privatpersonen sollen nur Tiere erwerben dürfen, die nicht giftig sind und in Größe und Stärke mit heimischen Arten vergleichbar, sodass ihre Haltung ohne Überforderung möglich ist.
Zudem fordert die LAG einen verpflichtenden Sachkundenachweis. Es darf nicht möglich sein, dass Privatpersonen gefährliche Spinnen, Skorpione, Würge- oder Giftschlangen oder gar Alligatoren halten, deren Entweichen erhebliche Risiken für Menschen und heimische Arten darstellt.

 

 

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