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Wir treten für die Tierrechte ein.

Politisch spiegelt sich dies in den schon angestrebten Reformen sowie den Vorschlägen zur Änderung von Gesetzen und Verordnungen durch DIE LINKE. Klares Ziel ist es, die Rechte der Tiere und ihre Stellung in der Gesellschaft zu stärken. Tiere als Mitgeschöpfe wahrzunehmen, deren Leben und Wohlbefinden schützenswert sind. Leiden und Schäden von ihnen abzuhalten, gelten als Maxime linker Tierschutzpolitik.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz ist ein landesweiter Zusammenschluss der Partei DIE LINKE im Saarland. Bei uns engagieren sich sowohl Parteimitglieder als auch parteilose Tierschützer, um sich aktiv für eine Verbesserung des Tierschutzes einzubringen. Gegründet und anerkannt wurde die LAG 2015 und bündelt seither die Bemühungen der teils schon länger bestehenden Tierschutz-Arbeitsgemeinschaften in den Kreisen auf Landesebene.

Wir unterstützen die Organe unserer Partei in tierschutzpolitischen Fragen und fördern die aktive Behandlung tierschutzpolitischer Themen in unseren Basisorganisationen. Eine Kernaufgabe der LAG ist es, die Erweiterung der Positionen / Programmatik der Partei DIE LINKE im Thema Tierschutz zu fordern und umzusetzen. Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere tierschutzpolitischen Positionen, Forderungen und werben für eine Verankerung des Tierschutzgedankens im Bewusstsein der Bevölkerung. Dies erreichen wir durch Medienarbeit, Fachvorträge, Diskussionsveranstaltungen und die Durchführung/Unterstützung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Die LAG Tierschutz versteht sich als Ansprechpartner aller im Bereich Tierschutz engagierten Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen, um deren Anliegen und Forderungen auch in die politische Arbeit der Parlamente einzubringen. Sprecherin ist Andrea Neumann.
Flyer

Sprecherin und somit Ansprechpartnerin für die Landesarbeitsgemeinschaft ist Andrea Neumann. Kontaktmöglichkeiten bestehen postalisch an Bahnhofstrasse 9, 66538 Neunkirchen, telefonisch unter der 06821 9432001 oder via E-Mail an andreaneumann@dielinke-tierschutz.de.

 

 

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Tierversuche verbieten - Alternativen fördern.

Die Schwerpunkte saarländischer Tierversuche liegen auf dem Gebiet der experimentellen Chirurgie und der Arzneimitteltests zur medizinisch-pharmazeutischen Forschung. Tierversuche an Amphibien und Kleintieren sind im Saarland seit 2006 angestiegen. Tierversuche sind ein würdelose Quälereien von Tieren in Versuchslaboren, denen jegliche Rechte als Lebewesen abgesprochen werden. Leiden und Sterben von Lebewesen spielen keine Rolle, wenn es um Gewinne geht. Und nicht selten sind Tierversuche sogar mit erheblichen Schmerzen für die Tiere verbunden, während die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen und die wissenschaftliche Aussagekraft höchst umstritten sind. Die saarländische Landesregierung hat es bis heute nicht geschafft Tierversuche einzudämmen und alternative Methoden in adäquatem Ausmaß zu fördern.
Die LAG setzt sich für die Einschränkung von Tierversuchen durch die Stärkung der Forschung und Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch sowie ein Verbot aller bereits vollumfänglich ersetzbaren und medizinisch nicht notwendigen Tierversuche ein. Dafür ist ein Konzept notwendig, welches als langfristiges Ziel den Verzicht auf Versuchstiere für die wissenschaftliche Forschung bei gleichzeitigem Ausbau der Förderstrukturen für alternative Methoden beinhaltet. Dazu gehört beispielsweise die Umverteilung von Forschungsmitteln zugunsten der Weiter- und Neuentwicklung tierversuchsfreier Methoden, die Ausweitung von Lehre und Forschung einer tierverbrauchsfreien Wissenschaft aber auch die Einführung von Kontrollmaßnahmen, die eine Zunahme tierverbrauchsfreier Verfahren sowie die Abnahme aller durchgeführten Tierversuche dokumentieren und die nachträgliche Bewertung aller durchgeführten Tierversuche sowie Archivierung und öffentliche Nutzbarmachung der gesammelten Daten ermöglichen.
Die LAG spricht sich für die verpflichtende Anwendung von moderenen Alternativmethoden für Sektionsübungen aus. Und sie setzt sich für die Ausweitung von Lehre und Forschung einer tierverbrauchsfreien Wissenschaft in Form von tierversuchsfreien Studiengängen in den Lebenswissenschaften, verbunden mit der Einrichtung von Lehrstühlen und Professuren für tierverbrauchsfreie Verfahren ein. Darüber hinaus fordern wir die Erarbeitung eines Handbuchs zur ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen nach einheitlichen Kriterien bei der Zulassung von Tierversuchen sowie dafür zu sorgen, dass Tierversuche in Aus-, Fort- und Weiterbildung zukünftig der Genehmigungspflicht unterliegen.

 

 

Kein Tier ist eine Zirkusnummer. Kein Tier ist ein Karussell.

Tiergerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus nicht möglich. Die Enge der Käfige und der natürliche Bewegungsdrang der Tiere lassen sich nicht vereinbaren. Nicht artgerechte Unterbringung, die Transporte und die fehlenden Rückzugsmöglichkeiten führen bei den Tieren zu Dauerstress. Ebenso leiden sie unter den tierschutzwidrigen Dressurbedingungen. In freier Wildbahn machen Elefanten nicht freiwillig Kopfstand und Großkatzen springen nicht durch brennende Reifen. Wildtierhaltung zur Befriedigung von Schaulust ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgebot des Grundgesetzes. Fachorganisationen wie die Bundestierärztekammer und 82 Prozent der Deutschen sprechen sich klar gegen Wildtierhaltungen in Zirkussen und für ein Verbot dieser artfremden Haltung aus. Klare Verbote gibt es in EU–Staaten wie Belgien, Österreich und Griechenland. Weder die Bundesregierung noch die Landesregierung waren bis jetzt dazu in der Lage das Leid der Wildtiere zu stoppen und sie zu schützen. Die LAG fordert ein generelles Verbot von Wildtieren für mobile Schausteller jeglicher Art. Im Saarland darf es keine Standplatzgenehmigungen auf kommunalen Freiflächen mehr geben.
Die LAG setzt sich mit Nachdruck gegen die sogenannten Ponykarussells ein.
Auf einigen Jahr- und Weihnachtsmärkten gibt es noch immer Ponykarussells, in denen die Tiere dazu gezwungen werden, den ganzen Tag lang im Kreis zu laufen. Das ist tierquälerische Schinderei, denn Wirbelsäule und Beine von Ponys bzw. Pferden sind nicht für stundenlanges Im-Kreis-Laufen ausgelegt. Schmerzhafte Gelenk- und Wirbelschäden sind häufig die Folge. Neben einem oftmals nicht passenden Zaumzeug und einem vielerorts erheblichen Lärmpegel von angrenzenden Fahrgeschäften leiden die sensiblen Ponys vor allem unter der trübsinnigen Monotonie der endlosen Runden. Das ist schlicht Tierquälerei für den Profit.

 

 

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen.

Etwa 2 Millionen herrenlose Katzen leben in Deutschland ohne Fürsorge und oft unter qualvollen Bedingungen. Sie leiden an Mangelernährung, Krankheiten und sind bei Verletzungen ohne ärztliche Versorgung. Ihre Vermehrung erfolgt weitgehend unkontrolliert. Tierschützer fangen verwilderte Katzen ein, lassen sie kastrieren und setzen sie wieder aus. Die Tierheime sind hoffnungslos überfüllt, den Tierschützern fehlen die finanziellen Mittel. Um zukünftiges Leid zu verhindern fordern Tierschutzorganisationen die Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen, die Freigang haben um die Überpopulation zu verhindern und das Leid der Katzen einzudämmen. Paderborn hat als erste deutsche Stadt eine entsprechende Verordnung eingeführt. Immer mehr Städte folgen diesem Beispiel. Befragungen aller Parteien haben gezeigt, dass man sich in diesem Punkt einig werden könnte. Trotz dieser hoffnungsvollen Aussagen ist es den regierenden Parteien nicht gelungen ihren Verpflichtungen nachzukommen und im Sinne des Tierschutzgesetzes Lösungen herbeizuführen. DIE LINKE. fordert die Einführung einer Verordnung für Katzen, in der die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit Freigang - ebenso die finanzielle Unterstützung durch Land und Kommunen bei der Durchführung geregelt ist.

 

 

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Wildunfälle reduzieren.

Die Wildunfallstatistik 2012/13 führt deutschlandweit allein bei Rehwild 198.355 Wildunfälle auf; gefolgt von 32.409 Unfällen durch Schwarz-, Dam- und Rotwild. Auch im Saarland sind jährlich 3.000 Verkehrsteilnehmer davon betroffen. Wildunfälle wird man auch zukünftig nicht ausschließen können, aber es gibt wirksame Methoden um sie einzuschränken. DIE LINKE fordert den Ausbau von Schutzzäunen, das Anbringen von Reflektoren und grundsätzlich die Einführung eines angemessenen Tempolimits auf Landstraßen zu prüfen und in Wildwechsel-Bereichen ein Tempolimit von 60–70 km/h einzuführen.

 

 

 

 

Tierheime müssen kostendeckend finanziert werden.

Die Situation in den saarländischen Tierheimen ist finanziell sehr angespannt. Die wachsenden finanziellen Belastungen durch steigende Nebenkosten bei Energie aber auch die laufenden Ausgaben in den Bereichen der tierärztlichen Maßnahmen sowie Medikamentenversorgung sind oft kaum zu stemmen. Desweiteren fehlt es an finanziellen Mitteln um ausreichend und vor allem qualifiziertes Personal in der Tierpflege einstellen zu können. DIE LINKE. fordert eine konkrete, rechtliche Regelung auf Landesebene zur Finanzierung und Ausstattung der Tierheime.

 

 

Neuregelung der Heimtierhaltung.

Laut statistischem Bundesamt werden Jahr für Jahr mehrere 100.000 Reptilien und exotische Tiere nach Deutschland eingeführt. Die Tiere werden meist unter qualvollen Bedingungen aus ihrem natürlichen Lebensraum gerissen und verfrachtet. Eine nicht unerhebliche Anzahl der Haushalte, die Wildtiere halten sind mit der Pflege und Unterbringung dieser völlig überfordert. Eine artgerechte Haltung dieser Tiere kann meist nicht eingehalten werden. Auch gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die Bürgerinnen und Bürger vor entflohenen oder giftigen Tieren schützt. Eine Ausweitung der gesetzlichen Vorschriften ist daher dringend geboten. Die Neuregelung der Heimtierhaltung muss dabei konsequent das Wohl der Tiere und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger verfolgen. Aber vor allem muss sie auch dem Tier- und Artenschutz Rechnung tragen und dem Wildtierhandel konsequent entgegentreten. DIE LINKE. fordert ein Import und Haltungsverbot von giftigen und für Mensch und Umwelt gefährlichen Tieren- Zoologische Gärten mit anerkannter und nachweisbarer Vorgabe der artgerechten Haltung ausgenommen. An Privatpersonen sollten nur noch nicht giftige und in ihrer Größe und Stärke mit heimischen Tierarten vergleichbare Tiere veräußert werden dürfen, die Privatpersonen in der Haltung nicht überfordern. Die Haltung sollte zwingend an einen Sachkundenachweis gekoppelt sein. Es kann und darf nicht sein, dass Privatpersonen giftige Spinnen, Skorpione, Würge- und Giftschlangen bis hin zu Alligatoren halten können, die akute Lebensgefahr für Menschen und heimische Tierarten im Falle eines Entlaufens bedeuten würden.

 

 

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